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Angebot Jugendliche und Heranwachsende

Soziale Hilfsdienste

Durch die Anordnung sozialer Hilfsdienste soll beim Täter zumindest der Eindruck fortwirken, dass das Begehen von Straftaten Konsequenzen nach sich zieht. Natürlich spielt bei der Erledigung gemeinnütziger Arbeiten der Wiedergutmachungsgedanke im übertragenen Sinne an der Gesellschaft hinsichtlich der begangenen Übertretung des Gesetzes eine wichtige Rolle.

Welche Arbeiten gibt es?

Zunächst gibt es Einsatzstellen in allen größeren Ortschaften, hier können Sie sowohl unter der Woche wie auch am Wochenende Stunden ableisten. Alle Einrichtungen sind gemeinnützig, das heißt verfolgen keine Gewinnabsicht. Sprint e.V. verfügt derzeit über rund 90 Einsatzstellen im Landkreis Fürstenfeldbruck. Darunter fallen unter anderem: Wertstoffhöfe, Einrichtungen für Senioren, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Jugendzentren, Sportvereine, Freizeitstätten (Hausmeister- tätigkeiten, Instandhaltung, Aufräum- und Putzarbeiten, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Gärtner- arbeiten und vieles mehr).

Was ist zu beachten?

Sie müssen die Termine pünktlich und zuverlässig einhalten, bzw. bei Krankheit rechtzeitig absagen. Bei Schwierigkeiten jeder Art bitte Sprint e.V. benachrichtigen.

Wenn die Sozialen Hilfsdienste nicht oder nur unvollständig abgeleistet werden, kann der Jugend- richter bis zu vier Wochen Ungehorsamsarrest erteilen. Die Stunden müssen trotzdem komplett abgeleistet werden.

Ablauf

  • Nach Erhalt des Urteils oder Beschlusses bzw. dem Anschreiben von Sprint e.V. ist es wichtig möglichst schnell persönlichen Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Einsatzstelle. Mit dieser vereinbaren Sie dann die Arbeitstermine so, dass Sie die richterliche Frist einhalten können. So, nun heißt es arbeiten, bis alle Stunden erfüllt sind.
  • Wenn uns bekannt ist in welcher Stelle Sie Ihre Sozialen Hilfsdienste ableisten, versenden wir an die Einsatzstelle ein Formblatt auf welchem eingetragen wird, wann und wie viele Stunden Sie gearbeitet haben. Dieses erhalten wir von der Einsatzstelle nach der Ableistung zurück und geben es an den Jugendrichter bzw. Staatsanwaltschaft weiter.
  • Montag:
    09:00 Uhr - 12:00 Uhr
    14:00 Uhr - 17:00 Uhr
  • Dienstag:
    09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag:
    09:00 Uhr - 12:00 Uhr
    14:00 Uhr - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Ansprechpartner:

Inge Jakobi
Tel. 08141-228 99 23
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Ulrich Karbaum
Tel. 08141-228 99 23
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